Rechtsschutz für Familien
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 26 ARB)
mit oder ohne Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz (§ 29 ARB)
Versicherungs-Umfang Privat-, Arbeits-, Verkehrs- u. Wohnungs-/Grundstücksrechtsschutz Privat-, Arbeits- und Verkehrsrechtsschutz
DEURAG Rundumschutz: SB-Vario ₁ SB-Bonus ² SB -150 ³ Fokus ⁴ SB-Vario₁ SB-Bonus ² SB-150 ³ Fokus ⁴
Selbstbeteiligungen: € 300/150 € 400/0 € 150 0 € 300/150 € 400/0 € 150 0
Kompletter Umfang 258,- 275,- 332,- 389,- 228,- 246,- 285,- 331,-
Ohne Arbeits-RS 241,- 316,- 194,- 258,-

 

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz für den privaten Bereich und die nichtselbstständige Berufsstätigkeit ist ebenso eingeschlossen wie die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit

 

Erläuterungen

  1. SB-Vario: Vertraglich vereinbart ist eine Selbstbeteiligung von 300 Euro. Die Selbstbeteiligung ermäßigt sich auf 150 Euro, wenn ein Rechtsanwalt aus dem Kreis der von der DEURAG vorgeschlagenen Rechtsanwälte beauftragt wird.
  1. SB-Bonus:  Eine Selbstbeteiligungs-Stufe entspricht einem Versicherungsjahr. Die Selbstbeteiligung reduziert sich schrittweise um 100 Euro jeweils zur Hauptfälligkeit der Police, wenn im abgelaufenen Versicherungsjahr kein eintrittspflichtiger Schaden gemeldet wurde. Die Rückstufung nach Meldung eines eintrittspflichtigen Schadens erfolgt unabhängig von einer bereits geleisteten oder noch zu leistenden Schadenzahlung. Die Rückstufung erfolgt dann in die Ausgangs-Selbstbeteiligungsstufe SB 400 Euro. Nach sechs schadenfreien Jahren bei der DEURAG und der Selbstbeteiligungsstufe Null erfolgt keine Rückstufung mehr.
  1. SB-150:  Vertraglich vereinbart ist eine Selbstbeteiligung von 150 Euro.
  1. Fokus:  Für die außergerichtliche Wahrnehmung Ihrer Interessen in den Leistungsarten Schadenersatz-, Arbeits-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz und Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht übernimmt die DEURAG die Kosten eines Mediators anstelle der Kosten eines Rechtsanwalts. Führt die Mediation nicht zur Lösung des Konflikts, besteht Anspruch auf Rechtsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen. In den Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2 a), Arbeits-Rechtsschutz (§ 2 b) und Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (§ 2 d) muss der Wert des Anspruchs, um den gestritten wird, mindestens 500 Euro betragen. Im weltweiten Geltungsbereich sind Versicherungssumme und Strafkautionsdarlehen auf 100.000 Euro begrenzt.

 

Schadenbeispiele:

Beispiel aus dem Verkehrsrecht: Sie werden unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. An Ihrem PKW entsteht ein Sachschaden in Höhe von 5.000,- €. Sie wurden leicht verletzt und möchten beim Unfallverursacher auch Schmerzensgeldansprüche geltend machen.

 

Beispiel aus dem Arbeitsrecht: Sie haben von Ihrem Arbeitgeber die Kündigung erhalten, weil der Betrieb verkleinert werden soll. Gegen diese Kündigung wollen Sie sich wehren, da der Betriebsrat nicht gehört und eine falsche Sozialauswahl getroffen wurde.

 

Beispiel aus dem Vertragsrecht: Sie haben im Internet ein Handy ersteigert. Obwohl Sie den Kaufpreis von 250,- € bezahlt haben, wird das Handy nicht ausgeliefert. Nun möchten Sie Ihr Geld zurück haben.

 

Es gelten die Allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen und Prämien des Versicherungsunternehmen zum Zeitpunkt der Vertragsvereinbarung!

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