Private Haftpflichtversicherung (PHV)  –  Forderungs-Ausfalldeckung

 

Thema: Der Forderungsausfallschutz als fester Bestandteil Ihres persönlichen Versicherungsschutzes

 

 

Bei Forderungsausfall sind die Geschädigten doppelt „gestraft“

Durch die eigene Ungeschicklichkeit einen Schaden auszulösen kann im Alltag schnell passieren.

 

Dabei gilt jeweils eine unvorsichtige Handlung von Leichtsinn oder (grober) Fahrlässigkeit zu unterscheiden. Das Bürgerliche Gesetzbuches (BGB) regelt diese Verpflichtung zum Schadenersatz in seinem Paragrafen 823.

 

Jedoch kann auch die Situation eintreten, dass sich Schädiger und Geschädigte zwar einig über einen Ausgleichsanspruch bei einen Schaden sind, aber der Schädiger schlicht und einfach durch Mittellosigkeit oder Überschuldung nicht zahlungsfähig ist. Das kann passieren, wenn der Schädiger nicht auf den Versicherungsschutz wie diesen eine Private Haftpflichtversicherung bietet, zurückgreifen kann.

Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von nicht vollstreckbaren Ansprüchen. Für Sie persönlich handelt es sich um einen drohenden Forderungsausfall.

 

Ihre eigene Private Haftpflichtversicherung kann auch in dieser Situation ansonsten uneinbringbare Forderungen übernehmen.

Vorausgesetzt – Sie haben sich für einen wichtigen Ergänzungsbaustein, die Forderungsausfalldeckung, entschieden. Die meisten Versicherer bieten diesen Ergänzungsbaustein gegen eine kleine Mehrprämie an. Dabei gehört zu den Voraussetzungen bei der Anspruchsstellungen gegen den Schädiger ein rechtskräftig vollstreckbares Urteil und dass sich der Anspruch gegen eine Privatperson richtet.