Der KSH-Rahmenvertrag für Wohnungsunternehmen und Hausverwalter
gestaltet Ihren Versicherungsschutz optimal und bedarfsgerecht.
Versicherbar sind Gebäude mit einem wohnwirtschaftlichen Anteil von mindestens 50% bezogen auf die Gesamtnutzfläche des Gebäudes. Darüber hinaus können auch Gewerbeeinheiten, die ein Wohneinheiten vergleichbares Risiko darstellen, versichert werden (Bürogebäude).
Der Versicherungsschutz ist modular aufgebaut:
Abwahl- oder Einschlussmöglichkeiten, z.B. in den Bereichen Rückstau, Elementar- bzw. Haustechnik, ermöglichen eine individuelle Absicherung.
Es erfolgt keine Berechnung einer Versicherungssumme.
Die Prämienermittlung erfolgt auf Basis der Wohn- und/oder Gewerbeeinheiten.
Grundlage des Konzeptes bilden die VGB 2017 – Wohneinheitenmodell und die AHB 2009 sowie die Besonderen Bedingungen, die erhebliche Deckungserweiterungen beinhalten und im Folgenden auszugsweise dargestellt werden:
Wohngebäudeversicherung: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel
Feuer inkl. Feuernutzwärmeschäden und Sengschäden, Blitzschlag inkl. Überspannung, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges | |
Fahrzeuganprall, Rauch/Ruß, Überschalldruckwellen | |
|
Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen), Warmwasser- oder Dampfheizung (inkl. Fußbodenheizung), Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, Gasleitungen, Schwimmbecken, Zisternen |
Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes bis max. 3.000 EUR (höhere Summe möglich) | |
Aufwendungen für den Bruch / den Austausch von Armaturen bis 500 EUR | |
Innenliegende Regenrohre; Fußbodenheizungen | |
Wasseraustritt aus Aquarien, Wasserbetten, Zierbrunnen, Schläuchen | |
Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung inkl. Graffiti, Streik oder Aussperrung ohne Höchstentschädigungsgrenzen |
|
Erweiterung der Grundstücksbestandteile |
|
Mitversicherung von Fotovoltaikanlagen, Solaranlagen und Wärmepumpenanlagen |
|
Mietausfall bis 30 Monate |
|
|
Kosten bis 2.500.000 EUR mitversichert
|
Regiekosten ab 5.000 EUR Schadenhöhe | |
Leckortungskosten bei nicht versicherten Schäden bis 500 EUR | |
Aufwendungen für die Beseitigung von Rohrverstopfungen bis 500 EUR | |
Wasser- und Gasverlust bis 6.000 EUR; Gärtnerische Anlagen bis 5.000 EUR | |
Bisse von Nagetiere an innenliegenden elektr. Leitungen / Anlagen bis 5.000 EUR | |
Einfacher Diebstahl von außen angebrachten Sachen bis 1.000 EUR | |
Aufwendungen für umgestürzte / abgeknickte Bäume bis 10.000 EUR | |
Feuerrohbauversicherung bis max. 24 Monate beitragsfrei | |
Mitversicherung grober Fahrlässigkeit ohne Anrechnung des Verschuldensgrades bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles | |
Wiederherstellungskosten für individuelle Programme, Daten und Datenträger bis 5.000 EUR | |
Kosten durch Fehlalarm eines Rauchwarnmelders bis 2.000 EUR |
Rückstau und weitere Elementarschäden (Selbstbeteiliging 1.000 EUR je Schaden):
Rückstauschäden (Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Witterungsniederschläge) | |
Weitere Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) |
Glasversicherung ohne Selbstbeteiligung (SB) und ohne Begrenzung der Scheibengröße:
Pauschale Versicherung aller mit dem versicherten Gebäude fest verbundenen Außen- und Innenscheiben (z.B. Türen, Balkone, Terrassen, Wintergärten) inkl. Scheiben, die dem allgemeinen Gebrauch (z.B. Treppenhäuser, Gemeinschaftskeller) dienen | |
Zusätzliche Kosten bis 5.000 EUR mitversichert |
Haustechnik:
Versichert werden: maschinelle Einrichtungen, Anlagen und Geräte sowie fest installierte Datenträger, die Bestandteile von Gebäuden sind, z. B.:
Heizungsanlagen | |
Klimaanlagen | |
Gas-, Elektro- und Fernsprechanlagen (ohne Endgeräte) | |
Klingelanlagen | |
Aufzüge | |
Raumbelüftungsanlagen | |
Antennenanlagen | |
Einbruchmeldeanlagen | |
Außenjalousien | |
Fotovoltaikanlagen | |
Steuerungsmodule |
Abgesichert werden: (SB 250 EUR je Schaden): Das Abhandenkommen dieser Sachen durch Diebstahl sowie Sachschäden durch unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung, insbesondere durch:
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter | |
Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler | |
Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung | |
Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen | |
Schwelen, Glimmen, Sengen oder Glühen | |
Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel; Wasser, Feuchtigkeit | |
Zerreißen infolge Fliehkraft; Überdruck oder Unterdruck | |
Frost oder Eisgang; höhere Gewalt | |
Das Abhandenkommen dieser Sachen durch Diebstahl |
Versicherte Kosten: zusätzlich bis 100.000 EUR auf Erstes Risiko
Einsatz von Kränen und Gerüsten; Luftfracht | |
Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten | |
Bergungsarbeiten; Bereitstellung eines Provisoriums | |
Wiederherstellung des Betriebssystems, welche für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig ist |
Haftpflichtversicherung:
Haus- und Grund:
- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Haus- und/oder Grundbesitzer (z.B. als Eigentümer, Verwalter von fremdem Eigentum/Grundbesitz)
- Deckungssumme: 8.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden, 2-fach maximiert
- Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers
- als Bauherr (ohne Begrenzung der Bausumme)
- aus Bauvorhaben, die er betreut (Betreuungsbauten)
- aus der Beauftragung Dritter (Subunternehmer)
- aus dem Besitz und Betreiben von Fotovoltaik- und Solarthermieanlagen
- Schäden durch häusliche Abwässer
Gewässerschäden:
- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe
- Öltanks bis 5.000 Liter und Gastanks bis 3.000 Liter Fassungsvermögen beitragsfrei versichert
- Deckungssumme: 8.000.000 EUR
Umweltschäden:
- Mitversichert sind öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadengesetz (USchad)
- Deckungssumme: 8.000.000 EUR
Diese Kurzübersicht ist nur zum Zwecke der Information und Dokumentation ausgestellt. Durch diese Kurzinformation werden die geschriebenen Bedingungen weder ergänzt noch geändert und ersetzen diese auch nicht.